Datenschutzbeauftragter

SIND SIE AUF DER SUCHE NACH EINEM DATENSCHUTZBEAUFTRAGTEN?

Dann sind Sie bei uns genau richtig!
Nach dem BDSG benötigen Unternehmen, in denen mehr als 20 Mitarbeiter personenbezogene Daten verarbeiten, einen Datenschutzbeauftragten. Ohne die Benennung eines Datenschutzbeauftragten sind alle Verfahren, bei denen personenbezogene Daten verarbeitet werden, meldepflichtig. Überdies riskieren Sie hohe Geldbußen. Um davor gefeit zu sein, stellen wir Ihnen einen externen Datenschutzbeauftragten zur Verfügung.
Dr. Frank Eickmeier berät Sie in allen datenschutzrechtlichen Fragen und bietet, mit seiner langjährigen Erfahrung und diversen Kontakten zu den Aufsichtsbehörden und Landesdatenschutzbeauftragten, Lösungen für jede Herausforderung.

Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles und auf Ihr Unternehmen zugeschnittenes Angebot, denn Datenschutzberatung und Datenschutzmanagement gehen bei uns Hand in Hand.

Was unterscheidet uns von anderen Datenschutzbeauftragten?

  • Wir sind keine Klempner, Taxifahrer und andere Berufsgruppen, die sich „mal eben“ zum Datenschutzbeauftragten haben ausbilden lassen.
  • Wir sind Rechtsanwälte und seit vielen Jahren auf das Datenschutzrecht spezialisiert.
  • Sie erhalten, wenn Sie das möchten, gleichzeitig Zugriff auf eine ausgelagerte Rechtsabteilung. Sie können uns deshalb im Rahmen unseres Pauschalvertrages auch Fragen zu allen anderen rechtlichen Themen unkompliziert stellen, die Sie in Ihrem Unternehmen berühren.
  • Wir sind insbesondere spezialisiert auf Unternehmen der Digitalbranche. Aber natürlich sind wir auch für alle anderen Unternehmen da.
  • Wir bieten Datenschutz mit Augenmaß. Versprochen! Wir treiben Sie nicht mit Hunderten von Dokumenten und Richtlinien in den Wahnsinn.

KONTAKT


    Dr. Frank Eickmeier

    • Rechtsanwalt und Partner
    • Seit 2011 Akkreditierung zum Sachverständigen beim ULD (Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz)
    • Mitglied im BVDW, Unit Targeting
    • Mitglied des Fachausschusses für Urheber- und Medienrecht der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer

    RUFEN SIE UNS AN, WIR BERATEN SIE GERNE

    Wir verfolgen dabei ein 3 Stufen Modell:

    • Zunächst analysieren wir Ihr Unternehmen und identifizieren datenschutzrechtliche Schwachstellen.
    • Anschließend unterstützen wir Sie bei der Beseitigung der ermittelten Probleme.
    • Und schließlich begleiten wir Sie als externe Datenschutzbeauftragte und Berater Ihres Unternehmens.

    Gerne unterstützen wir Sie auch bei weiteren Fragestellungen zum deutschen und europäischen Datenschutz und den weiteren Herausforderungen bei der Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung.
    Wir unterstützen Sie auch bei der Erlangung der relevanten Datenschutzgütesiegel.

    Unsere Leistungen umfassen alle Aspekte des nationalen und internationalen Datenschutzes, wie z.B.

    • Auftragsdatenverarbeitung
    • Datenschutzgrundverordnung
    • Privacy Shield, Modell Clauses
    • Cloud Computing, Big Data
    • Online-Datenschutz (u.a. Datenschutzerklärungen, Tracking Dienste, etc.)
    • Real Time Bidding und Programmatic Advertising
    • IT-Sicherheit, Outsourcing, Compliance
    • Beschäftigtendatenschutz

    RUFEN SIE UNS AN, WIR BERATEN SIE GERNE