FAQ

Was ist Datenschutz und weshalb ist er wichtig?

Durch die fortschreitende Digitalisierung in den letzten Jahren ist der Schutz der zu verarbeitenden Daten immer wichtiger geworden. Denn Digitalisierung bedeutet nicht nur Fortschritt und den Gewinn von Effizienz, sondern stellt auch eine Gefahr für den Verlust der eigenen Privatsphäre dar. Die DSGVO bildet als europaweit und unmittelbar geltende Verordnung ein schützendes Dach, wenn personenbezogene Daten verarbeitet werden sollen.

Wer braucht einen Datenschutzbeauftragten?

Nach dem BDSG benötigen Unternehmen, in denen mehr als 20 Mitarbeiter personenbezogene Daten verarbeiten, einen Datenschutzbeauftragten. Ohne die Benennung eines Datenschutzbeauftragten sind alle Verfahren, bei denen personenbezogene Daten verarbeitet werden, meldepflichtig. Überdies riskieren Sie hohe Geldbußen. Um davor gefeit zu sein, stellen wir Ihnen einen externen Datenschutzbeauftragten zur Verfügung.

Datenschutz im eigenen Unternehmen: Wie fange ich an?

Neue Datenschutzmechanismen in das eigene Unternehmen einzugliedern ist keine leichte Aufgabe. Die gesetzlichen Vorschriften sind zum Teil nur schwer verständlich und juristisch geprägt. Anhand von zwei wesentlichen Fragen finden Sie heraus, was datenschutzrechtlich in Ihrem Unternehmen zu tun ist.

1. Wo stehen wir datenschutzrechtlich?

Zuerst sollten Sie den datenschutzrechtlichen Ausgangspunkt in Ihrem Unternehmen ermitteln. Das heißt:

  • Welche relevanten Prozesse gibt es, bei denen personenbezogene Daten verarbeitet werden?
  • Gibt es eine aktuelle Datenschutzerklärung, die den Anforderungen der DSGVO entspricht?
  • Gibt es datenschutzrechtlich relevante Verträge mit Dritten, zum Beispiel mit Dienstleistern?

Tragen Sie außerdem alle relevanten Dokumente, die es zum Thema Datenschutz in Ihrem Unternehmen schon gibt, zusammen.

2. Wie setzen wir die Anforderungen der DSGVO um?

Nachdem Sie denn Ist-Zustand ermittelt haben, gilt es nun herausfinden, wie der Soll-Zustand aussehen mussl. Es sind also die nach der DSGVO speziell für Ihr Unternehmen maßgeblichen Anpassungen vorzunehmen. Das heißt unter anderem:

  • Aktualisierung Datenschutzerklärung
  • Aktualisierung/Erweiterung des Verarbeitungsverzeichnisses
  • Erfüllung der Informationspflichten gegenüber den Betroffenen
  • Anpassung von Auftragsverarbeitungsverträgen
  • Schulung der Mitarbeiter
  • Anpassung von Einwilligungserklärung
  • Bestellung eines Datenschutzbeauftragten

Diese Auflistung ist natürlich nur exemplarisch. Die Verarbeitung von Daten ist von Unternehmen zu Unternehmen so unterschiedlich wie das Unternehmen selbst. Fragen Sie uns gerne, wenn Sie wissen wollen, wie die konkrete Umsetzung der DSGVO-Anforderungen in Ihrem Unternehmen aussehen muss.

Welche Aufgaben hat ein Datenschutzbeauftragter?

Die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten sind vielfältig. Alle wesentlichen Funktionen und Rechte haben wir Ihnen hier dargestellt.

Was sind personenbezogenen Daten?

Personenbezogene Daten sind nach der DSGVO und dem BDSG (neu) alle Informationen, die sich auf eine natürliche Person beziehen oder zumindest beziehbar sind und so Rückschlüsse auf deren Persönlichkeit erlauben. Dabei gibt es noch die Abstufung zu besonderen personenbezogenen Daten. Dies sind alle Informationen, über ethnische und kulturelle Herkunft, politische, religiöse und philosophische Überzeugungen, Gesundheit, Sexualität und Gewerkschaftszugehörigkeit. Sie sind besonders sensibel und daher besonders schützenswert.