Dann sind Sie bei uns genau richtig!
Nach dem BDSG benötigen Unternehmen, in denen mehr als 9 Mitarbeiter personenbezogene Daten verarbeiten, einen Datenschutzbeauftragten. Ohne die Benennung eines Datenschutzbeauftragten sind alle Verfahren, bei denen personenbezogene Daten verarbeitet werden, meldepflichtig. Überdies riskieren Sie hohe Geldbußen. Um davor gefeit zu sein, stellen wir Ihnen einen externen Datenschutzbeauftragten zur Verfügung.
Dr. Frank Eickmeier berät Sie in allen datenschutzrechtlichen Fragen und bietet, mit seiner langjährigen Erfahrung und diversen Kontakten zu den Aufsichtsbehörden und Landesdatenschutzbeauftragten, Lösungen für jede Herausforderung.
Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles und auf Ihr Unternehmen zugeschnittenes Angebot, denn Datenschutzberatung und Datenschutzmanagement gehen bei uns Hand in Hand.